Besonderheiten innovativer Gründungen

Welche Besonderheiten gelten bei der Planung und Umsetzung besonders innovativer Gründungen? 

Was mache ich, wenn meine Bank die langen Vorlaufzeiten bis zum Break-Even kritisch beurteilt und deshalb meinen Kreditantrag ablehnt?

Innovative Gründungen weichen in mancherlei Hinsicht von herkömmlichen Geschäftskonzepten ab:

 

  • Hohe Erfolgschancen 

 

Technologieorientierte und wissensbasierte Startups verfügen wegen ihrer Alleinstellungsmerkmale über ein besonders hohes Erfolgspotenzial. Vor dem Markteintritt sind hohe Hürden zu meistern, was potentielle Nachahmer abhält. 

 

  • Lange Vorlaufzeiten

 

Technisch anspruchsvolle Produkte sowie neuartige Dienstleistungen müssen zunächst entwickelt und erprobt werden, bevor der Markteintritt erfolgen kann. Dies führt häufig zu einer langen Vorlaufzeit von der Idee bis zur Markteinführung, was im Fachjargon als Time-to-Market bezeichnet wird.

 

  • Höherer Finanzierungsbedarf

 

Die Entwicklung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen erfolgt entweder unternehmensintern oder mit Hilfe eigenen Personals erfolgen oder in manchen Fällen auch durch Beauftragung externer Dienstleister. Beides ist personalintensiv und kostet Zeit und Geld.

 

  • Attraktive und unübersichtliche Förderlandschaft

 

Innovative Gründungen erfordern häufig enorme Vorleistungen. Wegen ihres hohen Potentials werden sie von der öffentlichen Hand gefördert. Für diese Zielgruppe kommen deswegen  Förderprogramme auf kommunaler Ebene, von einzelnen Bundesländern, von der Bundesrepublik Deutschland und durch die Europäische Union in Frage. Dies ermöglicht einerseits eine Kofinanzierung durch die öffentliche Hand, andererseits erfordert es umfangreiches Wissen über die Details der angebotenen Förderprogramme und nicht selten einen kundigen Lotsen, um erfolgreich einen Förderantrag zu stellen.

 

  • Erklärungsbedürftige Produkte oder Dienstleistungen

 

Da die angebotenen Produkte und Dienstleistungen häufig komplex und/oder neuartig sind, muss der potentielle Kunde über die Eigenschaften und den Nutzen des Angebots informiert werden. Erst nachdem er von der Qualität und dem  Nutzen überzeugt ist, wird er zum zahlenden Kunden.    

 

  • Schutz vor Nachahmung

 

Um die Investition in die Geschäftsentwicklung vor Nachahmung zu schützen, ist die Anmeldung von Schutzrechten sinnvoll und wünschenwert. Die Anmeldung eines Patents und/oder einer Marke erschwert die Nachahmung durch den Wettbewerb und trägt dazu bei, die Alleinstellung auf dem Markt abzusichern. 

 

  • Erhöhtes Umsetzungsrisiko

 

Die Risiken einer innovativen, aber auch komplexen Neugründung kann seitens der Banken aus Unsicherheit zu einer zurückhaltenden, häufig auch kritischen Beurteilung einer Geschäftsidee führen. Dadurch kann sich die Finanzierung eins innovativen Vorhabens erschweren. Der Schlüssel zum Erfolg ist die Bildung von Vertrauen in eine vorliegende Geschäftsidee einerseits und in das Gründerteam andererseits.  

Aus den genannten Gründen wird die Hinzuziehung von erfahrenen Beratern empfohlen. Bei weitergehendem Interesse können Sie in unserer Online Informationsveranstaltung 

“Gründung innovativer/technologieorientierter/wissensbasierter Unternehmen”

mehr zu diesem Thema erfahren. 

Falls Sie direkten Kontakt zu einem unserer Berater:innen aufnehmen möchten, können Sie hierzu gerne unser Kontaktformular nutzen.

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