Ein Förderkedit ist aus zweierlei Gründen begehrt, weil…
- aufgrund der öffentlichen Förderung die Kreditkonditionen besonders interessant sind (d. h. Zinssatz, tilgungsfreie Zeiten, Rückzahlungsmodalitäten usw.) und
- viele Förderkredite eine Ausfallbürgschaft enthalten, die der Hausbank einen Teil des Risikos abnimmt und damit viele Vorhaben dadurch erst finanzierbar macht.
Der „067 ERP Gründerkredit – StartGeld“ der bundeseigenen KfW , ist ein solches Produkt, das neben den subventionierten Zinsen eine 80-prozentige Ausfallbürgschaft enthält und trotzdem nur 1,56 bis 2,33% Effektivzins kostet (Stand: Juni 2019).
Der Weg zu einem erfolgreichen Kreditantrag ist bei geförderten wie bei nicht geförderten Krediten ähnlich:
- Erstellen Sie einen bankfähigen Businessplan als Grundlage für den Kreditantrag. Die Bank möchte Sie als Unternehmerpersönlichkeit wie auch Ihr Unternehmen kennen lernen, die Ausgangslage verstehen sowie die geplante Entwicklung über die nächsten drei Jahre.
- Ermitteln Sie auf Basis der Finanzplanung Ihren Kapitalbedarf. Dabei ist vor allem bei Neugründungen zu berücksichtigen, dass zu den einmaligen Ausgaben in der Gründungsphase noch die Finanzierung der Anlaufzeit hinzukommt, bis das Unternehmen profitabel geworden ist.
- Unterteilen Sie den Kapitalbedarf in Teilbudgets nach den unterschiedlichen Ausgabearten – wie zum Beispiel Investitionen, Markteintritt, Warenlager, bauliche Veränderungen und vor allem auch für die Betriebsmittel einschließlich Personalkosten während der Anlaufzeit.
- Denken Sie eine angemessene Laufzeit: Wie lange wird der Kredit in welcher Höhe benötigt? Welche Ausgabearten wollen Sie damit finanzieren? Sollen tilgungsfreie Anlaufzeiten berücksichtigt werden? Wie lange sollte die Tilgungsphase mindestens dauern, damit Ihre Monatsraten nicht zu hoch werden?
Nachdem diese Eckpunkte geklärt sind, müssen Sie den Kreditbedarf mit den Förderbestimmungen abgleichen und den Kredit auf Ihr Vorhaben zuschneiden.
Kritische Punkte sind dabei:
- die maximale Kreditsumme („067 ERP-Gründerkredit – StartGeld“ max. 100.000 Euro)
- Obergrenzen für die Finanzierung bestimmter Ausgabearten, wie z. B. von Betriebsmitteln einschließlich Personalkosten. Beispielsweise sind beim KfW-Produkt „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ max. 30.000 Euro dafür vorgesehen.
- Die richtige Laufzeit und eine angemessene tilgungsfreie Zeit
- Das Zeitfenster, innerhalb dessen ein bestimmter Förderkredit beantragbar ist (beim Startgeld vor dem Beginn des zu finanzierenden Vorhabens und bis max. 5 Jahre nach Gründung).
Um die am besten passende Finanzierung für Ihr Vorhaben zu finden und maßgeschneidert zu beantragen, ist fachkundige Unterstützung dringend anzuraten. Mit dem richtigen Berater als Sparringspartner haben Sie Zugriff auf kostengünstige öffentliche Förderkredite, die optimal zu Ihrem Vorhaben passen.