Corona-Förderkredite für Wachstums- und Übernahmevorhaben

Die aufgrund der Corona-Krise mit stark unterstützenden Konditionen versehenen Förderkredite der KfW und der Landesförderbanken eignen sich hervorragend für Gründungs-, Wachstums- und Übernahmevorhaben. Nie gab es für solche risikobehafteten Projekte eine stärkere Unterstützung durch Haftungsfreistellungen und sehr günstige Zinskonditionen. Dieses zeigen wir anhand eines Beispiels aus unserer Beratungspraxis über die Finanzierung einer Unternehmensnachfolge im Handwerk auf.

 

Betriebsübernahmen im Handwerk scheitern häufig an zu geringem Eigenkapital

Unser Beispiel bezieht sich auf eine Zimmerei im Westfälischen, deren Inhaber im Alter von gut 60 Jahren seit einiger Zeit einen Nachfolger über einschlägige Unternehmensbörsen sucht(e). Die etablierte Zimmerei hat 12 Mitarbeitende und erzielt einen Jahresnettoumsatz von gut einer Million Euro aufgrund eines festen Kundenstamms bei guter Ertragslage. Für die Nachfolge kamen weder die beiden angestellten Meister noch die in anderen Berufen tätigen Kinder des Inhabers in Betracht. Über die Nachfolgebörse meldeten sich mehrere Interessenten. Einer dieser Interessenten fiel durch eine sowohl handwerkliche Meisterqualifikation mit bauleitenden und dispositiven Erfahrungen wie auch durch zusätzliche Techniker- und betriebswirtschaftliche Abschlüsse auf. Alle Interessenten hatten wenig Eigenkapital, welches als Grundlage einer Finanzierung des Kaufpreises von rund 650.000 Euro im Anteilskauf („Share-Deal“) absolut notwendig ist.

Der fachlich besonders geeignete Kandidat nahm bereits Anfang des Jahres 2019 über die Hausbank des Inhabers auf Basis eines selbst geschriebenen Businessplans Kontakt mit den Förderbanken auf. Die Kreditinstitute stiegen in einen längeren Diskussionsprozeß aufgrund des knapp ausgeführten Businessplans und des geringen Eigenkapitals des Übernahmeinteressenten ein. Der Tenor der Förderbanken war, dass aufgrund des überdurchschnittlichen Kaufpreises ein ausreichendes Eigenkapital von etwa 15-20% gefordert werden müsse. Als solches könne der Übernahmeinteressent nur eine nachrangige Grundschuld über 50.000 Euro und die Meistergründungsprämie anbieten. Der geforderte Eigenkapitalanteil werde weder durch das Einbeziehen von mezzaninem Gründungskapital noch durch Haftungsfreistellungen von 50% im Rahmen der bestehenden Förderkredite erreicht. Schließlich lege der Geschäftsplan den Wert des zu übernehmenden Unternehmens nicht ausreichend dar, um den Kapitalbedarf für den beabsichtigten Kaufpreis zu belegen.

 

Corona-Förderkredite und professionelle Beratung können Eigenkapital-Lücken füllen

Der weiterhin an der Übernahme interessierte Handwerksmeister wandte sich in der zweiten Jahreshälfte 2019 an das F4S-Beratungsbüro, um mit Hilfe einer professionellen Begleitung mögliche Finanzierungsalternativen zu erschließen.

Zunächst wurde der Business- und Finanzplan durch Analyse und Aufzeigen der Vermögenswerte des Unternehmens sowie seines Firmenwertes im Winter 2019/2020 detailliert überarbeitet. Dadurch entstand eine bessere Argumentationsgrundlage zum Unternehmenswert für die Gespräche mit dem Veräußerer und den Kreditinstituten. Auch wurden weitere eigenkapitalersetzende Sicherheiten aus dem Unternehmensvermögen für die Finanzierung des Kaufpreises identifiziert. Als im Frühjahr die Corona-Förderkredite durch die KfW und Landes-Förderbanken angeboten wurden, konnte die verbliebene Deckungslücke aufgrund der erhöhten Haftungsfreistellung von 90% geschlossen werden. Sodann konnten die Finanzierungs- und Kaufverträge für die Übertragung der Zimmerei im Laufe des Jahres 2020 vollzogen werden.

 

Finanzierung durch KfW-ERP-Gründerkredit universell zu Corona-bedingten Sonderkonditionen

Für die Fremdfinanzierung wurde der „große Bruder“ des KfW-StartGeldes (ERP-Gründerkredit – StartGeld), der ERP-Gründerkredit – Universell eingesetzt. Dieser Förderkredit richtet sich außerhalb von Pandemie-Zeiten nur an Start-Ups und junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach ihrer Gründung. Er deckt in „normalen“ Zeiten Finanzierungsbedarfe für Investitionen und Betriebsmittel bis 10 Millionen Euro ab und enthält keine Haftungsfreistellung. Im Rahmen der Corona-Förderung wurde sowohl der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen auf alle, also auch „ältere“ und große Unternehmen ausgeweitet, wie auch eine Haftungsfreistellung der Hausbank für bis zu 90% des Kreditrisikos eingeführt. Durch die Haftungsfreistellung sollen trotz der wirtschaftlichen Unsicherheit auch in Corona-Zeiten risikobehaftete Vorhaben wie Betriebsübernahmen realisiert werden können: Der Kreditnehmer bleibt trotz Haftungsfreistellung zur Rückzahlung des gesamten Kredites verpflichtet. Jedoch hat die durchleitende Hausbank im Falle eines Scheiterns nur einen Anteil am Kreditausfall von 10% zu tragen, während 90% von der Förderbank bzw. dem Steuerzahler übernommen werden. Übrigens ist es ein weitverbreiteter Irrtum, dass die Nutzung dieser Corona-Sonderkonditionen nur für Unternehmen möglich wäre, die durch Corona in wirtschaftliche Schwierigkeiten gelangt sind. So können alle Unternehmen unabhängig von Alter und Größe innerhalb gewisser Begrenzungen der Kredithöhe oder der Laufzeit den ERP-Gründerkredit – Universell in seiner Corona-Variante beantragen. Dieses geht nach heutigem Stand noch bis zum 30.06.2021.

Auf Basis der Corona-bedingten Sonderkonditionen konnten im Übernahmefall der investive Teil des Kapitalbedarfs über 650.000 Euro und der Betriebsmittelbedarf über 150.000 Euro durch den ERP-Gründerkredits – Universell mit 90% Haftungsfreistellung finanziert werden. Die Laufzeiten beider Kredittranchen betragen 10 Jahre, wobei die investive Tranche mit zwei Tilgungsfreijahren und die Betriebsmittel-Tranche wegen des weiterlaufenden Geschäfts ohne Tilgungsfreijahre vereinbart wurden.

Ohne die Corona-bedingte Aufstockung der Haftungsfreistellung wären ersatzweise zwar 80%ige-Ausfallbürgschaften der Förderbank einsetzbar gewesen, welche allerdings deutlich höhere Zins- und Provisionsaufwendungen beinhalten. Den ERP-Gründerkredit- Universell gibt es in der Corona-Variante zu Zinssätzen von nur rd. 1,0 % effektiv p.a. (einschließlich Preisklasse F, Stand 12.01.2021), an die keine anders abgesicherten Förderkredite herankommen.

 

Unsere Unterstützung realisiert den Traum von einer Betriebsübernahme

Der Handwerksmeister hat zum 01.01.2021 seinen Traum realisiert, eine eigene Zimmerei zu führen und bereits eigene Erträge erzielt. Er ist dankbar für unsere professionelle Begleitung zur Erstellung eines förderbankfähigen Geschäfts- sowie Finanzplans und der Bankgespräche. Durch unsere Kontakte zu den Kreditinstituten und der KfW konnten wir auch in der dynamischen Corona-Zeit die Finanzierung der Betriebsübernahme realisieren. Zudem konnten wir bessere Konditionen erzielen als dieses vor unserer Beauftragung individuell den Beteiligten möglich war.

 

Benötigen auch Sie Unterstützung bei der Erstellung förderbankfähiger Business- und Finanzplanungs-Unterlagen für eine Unternehmensnachfolge? Dann nehmen Sie am besten frühzeitig vor dem Führen eigener Gespräche mit den Kreditinstituten und Förderbanken Kontakt mit uns auf:

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