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KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen (KMU), Einzelunternehmer und Freiberufler

Birgit Baum 21 März, 2020

KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen (KMU), Einzelunternehmer und Freiberufler

 

Die KfW hat über ein Sonderprogramm im Zuge der Corona-Krise bei dreien ihrer Kreditprogramme die Konditionen hinsichtlich der Haftungsfreistellung gegenüber des durchleitendenden Kreditinstitutes (i.d.R. die Hausbank) verbessert.

 

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Soloselbständige (Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler) sind aktuell besonders zwei dieser Programme interessant:

 

  • KfW-Unternehmerkredit (037)
  • ERP-Gründerkredit – Universell (073)

 

Beide Kreditvarianten werden ab 23.03.2020 über das Sonderprogramm „KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen“ angepasst.

Die Haftungsfreistellung wird beim KfW-Unternehmerkredit (037) und dem ERP-Gründerkredit – Universell (073) von 50% auf bis zu 80% erhöht.

Das heißt, das Ausfallrisiko für die beteiligte Hausbank wird deutlich reduziert, wodurch die Kreditvergabe an die Unternehmen und Selbständigen erleichtert werden soll.

 

Betriebsmittelkredit

 

Der bei diesen Programmen eingeschlossene Betriebsmittelkredit dient der Finanzierung des laufenden Geschäfts Nachfolgend Beispiele, wofür ein Betriebsmittelkredit genutzt werden kann:

  • Personalkosten
  • Miete
  • Liquiditätsabsicherung
  • Rohstoffe

 

Hier eine sehr grobe Übersicht über die genannten Angebote der „KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen“.

Genaueres regeln die jeweiligen Kredit-Richtlinien.

 

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

[Auszüge aus den Programmen]

bisher ab 23.03.2020
Hinweis: abweichend davon, bleiben bisherige Konditionen bestehen
KfW-Unternehmerkredit (037)
mind. 5 Jahre am Markt
Haftungsfreistellung für durchleitenden Finanzierungspartner 50% bis 80%
für:
Betriebsmittel x x
Warenlager x x
Investitionen x x
ERP-Gründerkredit – Universell (073)
mind. 3 Jahre und weniger als 5 Jahre am Markt
Haftungsfreistellung für durchleitenden Finanzierungspartner 50% bis 80%
für:
Betriebsmittel x x
Warenlager x –
Investitionen x x

 

Antragsberechtigte:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Einzelunternehmer
  • Freiberufler
  • gewerbliche Sozialunternehmen
  • KMU
  • weitere

 

Benötigen Sie eine fachkundige Beratung und Begleitung zur Antragstellung, sprechen Sie uns bitte gerne an.

Hier können Sie eine Beratungsanfrage stellen.

 

Stand: 21.03.2020


 

 

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