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Planungsunterlagen für die Beantragung der KfW-Corona-Kredite

Michael Trompf 30 Oktober, 2020

Planungsunterlagen für die Beantragung der KfW-Corona-Kredite

 

Corona-Kredite der KfW für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Die bundeseigene KfW bietet betroffenen Unternehmen Kredite an, um in der Corona-Krise die Liquidität zu sichern. Hierzu gehören für die Zielgruppe der KMU vor allem die folgenden Instrumente:

  • KfW-Schnellkredit 2020 für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
  • KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
  • ERP-Gründerkredit-Universell für junge Unternehmen, die < 5 Jahre am Markt sind

Planungsunterlagen für die Beantragung der Corona-Kredite der KfW

Bei der Beantragung der KFW-Corona-Kredite ist nur beim KfW-Schnellkredit 2020 keine Risikoprüfung durch die Hausbank notwendig. Dieses liegt an der 100%igen Risikoübernahme durch die KfW.

Für die übrigen beiden Corona-Kredite, den KfW-Unternehmerkredit und den ERP-Gründerkredit-Universell, erfolgt zunächst eine Risikoprüfung durch die Hausbank. Hierzu ist in der Regel ein Businessplan mit Finanzplan erforderlich, der die Besonderheiten der gegenwärtigen Situation für das beantragende Unternehmen beschreibt. Dieser umfasst u. a.

  • den Nachweis eines tragfähigen Geschäftmodells in der Zeit vor der Krise, was i. d. R. durch positive Jahresabschlüsse in den Jahren davor dargelegt wird,
  • die Beschreibung der Auswirkungen, die die Krise auf das Unternehmen hat. Häufig gehört hierzu ein aktueller Umsatz- und Ergebnis-Einbruch, der durch Ausfälle im operativen Geschäft gekennzeichnet ist. Diese Auswirkungen müssen durch aktuelle Zahlen unterlegt werden, meist sind dies die betriebswirtschaftlichen Auswertungen in den Monaten vor dem Kreditantrag,
  • eine Finanzplanung, die eine Prognose für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens für die Zeit in und nach der Krise widerspiegelt. Hierzu sind meist 3-jährige Planungsrechnungen vorzulegen, die den Weg aus der Krise beschreiben.

Um Corona-Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf zu belegen, gehört eine Analyse der Unternehmenszahlen zu den Antragsunterlagen. Darin sind die erkennbaren Einbrüche zu begründen und die bereits getroffenen oder noch zu treffenden Gegenmaßnahmen plausibel zu erläutern. Außerdem ist die Frage zu beantworten, warum eine positive Fortführung des Geschäfts plausibel bzw. wahrscheinlich ist.

Der Kreditbetrag lässt sich aus den Planungsrechnungen ermitteln: zwischen den vergangenen Betriebsergebnissen vor der Krise und einer zukünftig tragfähigen Fortführung nach der Krise ergibt sich eine Liquiditätslücke, die durch den Kredit geschlossen werden muss.

Hinzu kommen Ausgaben, die beispielsweise für die Restrukturierung des Unternehmens, für den Aufbau neuer Geschäftsbereiche oder für Digitalisierungsmaßnahmen notwendig sind. Auch hierfür sind Begründungen notwendig, die die geplanten positiven Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die künftige Geschäftsentwicklung beschreiben.

Stolperfallen bei der Kreditprüfung

Bei den beiden beschriebenen Corona-Krediten, dem KfW-Unternehmerkredit und dem ERP-Gründerkredit-Universell, trägt die Hausbank ein anteiliges Risiko an einem eventuellen Ausfall. Daher wird dort zunächst geprüft, ob die Kapitaldienstfähigkeit gegeben ist.

Das bedeutet, dass zunächst die Ergebnisse des Vorkrisenjahres 2019 herangezogen werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass der aktuell zu beantragende Kredit auf Basis der vergangenen Geschäftsergebnisse – also ohne die negativen Einflüsse der Krise – bereits in Vergangenheit hätte bedient werden können. Das bedeutet in der Praxis, dass i. d. R. nur nachweislich tragfähige Unternehmen finanziert werden.

Darüber hinaus sind zusätzliche Förderbedingungen zu beachten. So gelten beispielsweise beim KfW-Unternehmerkredit Beschränkungen der Kredithöhe, die sich am Jahresumsatz oder den Lohnkosten des Vorjahres oder am Zeitraum des künftigen Finanzierungsbedarfs orientieren.

Beantragung von Programmen zur Krisenfinanzierung

Die Krisenkredite sollen zeitnah und unbürokratisch verfügbar sein, wobei nach bisherigem Stand die Corona-Kredite nur bis zum 31.12.2020 beantragt werden können. Dabei zeigt die Erfahrung, dass die in den meisten Kreditprogrammen notwendige Risikoprüfung durch die Hausbank sowohl aussagefähige Unterlagen als auch einige Bearbeitungszeit erfordert.

Um diese günstigen, aber auch sehr spezifischen Kreditprogramme zu nutzen, empfiehlt sich, vor dem Kreditantrag bei der Hausbank einen Berater hinzuzuziehen.

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