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KfW erweitert den Rahmen des ERP-Gründerkredits – StartGeld für Start-Ups

Stefan Borchert 12 Mai, 2020

KfW erweitert den Rahmen des ERP-Gründerkredits – StartGeld für Start-Ups

Die KfW unterstützt in der Corona-Krise auch Gründer/innen und Start-Ups durch eine Erweiterung ihres populären ERP-Gründerkredits – StartGeld (Programm-Nr. 067) mit Wirkung ab dem 14.05.2020. Der kumulierte Kredithöchstbetrag wird von 100.000 auf 125.000 Euro und der maximale Betriebsmittelbetrag von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben. 

Das in Kurzform auch „KfW-StartGeld“ genannte Förderkreditprogramm richtet sich nach wie vor an Gründer/Innen und Start-Ups zur Neugründung und für Wachstumsvorhaben in den ersten 5 Geschäftsjahren nach Anmeldung. Auch Selbstständige im vorläufigen Nebenerwerb der ersten 3 Jahre mit dem Ziel des Haupterwerbs können von diesem Förderkredit profitieren. Bei mehreren Gründern im Team kann sogar jede/r vollerwerblich tätige Mit-Gesellschafter/in den Kreditbetrag bis zum Kredithöchstbetrag beantragen.

Auf den Kredithöchstbetrag wird allerdings der Betriebsmittelbedarf in maximaler Höhe von nunmehr bis zu 50.000 Euro angerechnet. Somit können Investitionen mit einem Kapitalbedarf zwischen 75.000 Euro nach maximaler Anrechnung der Betriebsmittel und von bis zu 125.000 Euro ohne Betriebsmittelanteil pro Gründer/in finanziert werden. 

Risikoübernahme durch KfW ermöglicht Gründerfinanzierung auch in der Corona-Krise

Neben einem vergünstigten Zinssatz von derzeit 1,56% (bei 5 Jahren Laufzeit) bis 2,33% (10 Jahren) p.a. ist die Risikoübernahme durch die KfW in Form einer 80%-igen Haftungsfreistellung für die durchleitende Hausbank der entscheidende Vorteil: Die Hausbank kann auf Basis des „KfW-StartGeldes“ Kreditanträge von Gründungen mit einem Kapitalbedarf von bis zu 125.000 Euro pro Gründer/in trotz der gerade in Krisenzeiten erhöhten Gefahr des Scheiterns positiv befürworten. 

Für größere Fremdkapitalbedarfe von Gründungen und Start-Ups hat die KfW den ERP-Gründerkredit universell aufgestockt bzw. krisenbedingt dessen Zielgruppe erweitert, was wir in einem weiteren Blogbeitrag bereits erläutert haben.  

Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung förderbankfähiger Business- und Finanzplanungs-Unterlagen für das „KfW-StartGeld“? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:

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