Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
Mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme soll es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen.
Wer wird gefördert?
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie
- Angehörige der Freien Berufe
gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Als Gründungsdatum zählt der Tag der Gewerbeanmeldung, die Eintragung im Handelsregister oder bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Das Förderprogramm unterstützt gleichzeitig die bereichsübergreifenden Grundsätze des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie zur ökologischen Nachhaltigkeit.
Die jeweiligen Unternehmensberatungen müssen als Einzelberatung durchgeführt werden. Beratungen dürfen eine Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Seminare und Workshops werden nicht gefördert.
Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
Wer darf beraten?
In der Auswahl des Beratungsunternehmens ist das antragstellende Unternehmen frei, sofern das Beratungsunternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert ist. Voraussetzung für die Registrierung ist, dass es sich um selbständige Beraterinnen, Berater und Beratungsunternehmen handelt, deren überwiegender Geschäftszweck auf die entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes) gerichtet ist. Sie müssen darüber hinaus die erforderlichen Fähigkeiten und notwendige Zuverlässigkeit besitzen sowie über ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument verfügen. Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die richtlinienkonforme Durchführung der Beratung müssen gewährleistet werden.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Region
Fördersatz
max. Zuschuss
Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig) Region Lüneburg Region Trier
80%
2800 €
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier) Land Berlin Region Leipzig
50%
1750 €