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Digitalisierungs- und Innovationskredit mit Tilgungszuschuss

Darlehen für den digitalen Wandel

Die aktuellen Zinssätze von Förderkrediten für Existenzgründer und KMU (kleine und mittlere Unternehmen) unterscheiden sich auf den ersten Blick nur wenig von den nicht geförderten Darlehenskonditionen der Banken und Sparkassen.

Dagegen macht eine Kombination von herkömmlichen Finanzierungsbausteinen mit den besonders hoch geförderte Digitalisierungs- und Innovationsdarlehen durchaus Sinn. Um den Digitalen Wandel bei KMU zu beschleunigen, haben Bund und Länder neue Finanzierungsinstrumente eingeführt. Mit Hilfe von zusätzlichen Tilgungszuschüssen werden die ohnehin günstigen Förderkredite für besonders innovative Vorhaben noch weiter verbilligt.

 

Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss

Die Förderprogramme unterscheiden sich in zahlreichen Aspekten wie z. B. Zielgruppe, Verwendungszweck, Kredithöhe, Höhe des Tilgungszuschusses, Zinssatz, Sondertilgungsmöglichkeiten usw. Beispiele sind

  • der bundesweite ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW (Programmnummern 380, 390, 391) mit 3% Tilgungszuschuss vom Kreditbetrag sowie
  • die Digitalisierungsprämie der L-Bank in Baden- Württemberg mit einem Tilgungszuschuss über 10% vom Bruttodarlehensbetrag (für Darlehen > 50 TEuro) oder mit 5 TEuro (Darlehen<=50 TEuro) pauschal gefördert werden. Rechnerisch ergibt sich dadurch ein Tilgungszuschuss von bis zu 50%.

Darüber hinaus bieten sowohl die KfW als auch die Förderbanken der Bundesländer weitere Förderbausteine an, die teilweise ebenfalls mit Tilgungszuschüssen ausgestattet sind.

 

Digitalisierungsprämie als Tilgungszuschuss

Ein Beispiel für ein so gefördertes Vorhaben zum Digitalen Wandel wäre ein Kleinbetrieb, der seine internen Prozesse erstmals miteinander vernetzt. Dies bewirkt, dass künftig die einzelnen Arbeitsgänge besser und schneller ablaufen als bisher und der Datenbestand zentral verwaltet und damit immer aktuell gehalten werden kann. Durch die zentrale Verfügbarkeit sind in der Kundenberatung aktuelle Daten verfügbar; der Beratungsprozess wird damit transparenter und qualitativ besser. Werden hierfür zum Beispiel 15 TEuro für Investitionen benötigt, so können diese bei Kunden in Baden-Württemberg  im Rahmen der Digitalisierungsprämie der L-Bank zinsgünstig finanziert (Details siehe www.l-bank.de) und zusätzlich mit einem Tilgungszuschuss über 5 TEuro (=33,3%) gefördert werden.

 

Beratung zu Förderdarlehen

Es lohnt sich daher, vor Beginn eines Digitalisierungs- oder Innovationsvorhabens eine Finanzierung über die KfW oder über länderspezifische Förderkredite zu prüfen. Um Ihren Finanzierungsbedarf mit den vielfältigen, aber sehr spezifischen Programmen und deren Förderbedingungen abzugleichen, empfiehlt sich vor dem Kreditantrag bei der Hausbank, einen Berater hinzuzuziehen.

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