Was bedeutet die Förderkreditvergabe nach dem Hausbanken-Prinzip?
Gründungsinteressenten und Selbständige, welche sich über Förderkredite informieren, stoßen regelmäßig auf den Hinweis, dass eine Vergabe nur über eine Hausbank erfolgt.
Hintergrund ist, dass Förderkredite als zinsverbilligte und ggf. zusätzlich abgesicherte Darlehen von Förderbanken vergeben werden, die regelmäßig kein Direktgeschäft mit Gründungsinteressenten oder Unternehmen vereinbaren, aber dennoch für einen Teil des Kreditrisikos einstehen.
Oft haben die Förderinstitute, wie z.B. die KfW, auch keine eigenen Niederlassungen an den Standorten der kreditanfragenden Unternehmen, so dass eine Expertise der regionalen Markt- und Unternehmenssituation als Grundlage einer Risikoeinschätzung bei den Entscheidern nur begrenzt vorliegt. Deswegen erwarten Förderbanken eine Einschätzung des unternehmerischen Konzeptes, das finanziert werden soll, von den ortsansässigen und häufig langjährigen Hausbanken des kreditnachfragenden Unternehmens, da diese die regionalen Wirtschaftsfaktoren und das Unternehmen bzw. deren Führung auch persönlich kennen.
Somit muß der (angehende) Unternehmer zunächst eine regional ansässige Bank oder Sparkasse auf Basis eines ausgereiften Business- und Finanzplans von der Finanzierung seines Gründungs- oder Wachstumsvorhabens überzeugen. Dazu kann, muß der Gründer aber nicht zuvor sein Gehalts- oder der Unternehmen sein Geschäftskonto bei diesem Kreditinstitut geführt haben.
Antrag Förderkredit
Der Förderkreditantrag kann grundsätzlich bei jeder Sparkasse oder Bank mit Firmen- bzw. Geschäftskundenverkehr gestellt werden. Es gibt beispielsweise Banken, die zwar das Gehaltskonto von Arbeitnehmern führen, aber eben keine gewerblichen (Förder-) Kredite vergeben. Solche auf Privatkunden spezialisierten Banken würden dann den Selbständigen nach Gründung vielleicht sogar auffordern, sich eine neue Bankverbindung zu suchen. Die meisten Online-Banken scheiden hiernach ebenfalls als den Förderkreditantrag durchleitende Hausbank aus, da sie gar keine Prozesse zur Prüfung und Durchleitung von Förderkrediten für unternehmerische Kunden definiert haben.
Der Begriff „Hausbank“ bedeutet in dem Zusammenhang vielmehr, dass der Gründer oder das Unternehmen dort seine Haupt-Bankenverbindung hat oder zukünftig nach Bewilligung des Förderkredits dort haben wird. Es kann also sein, dass im Rahmen der Finanzierungsgespräche unter Begleitung eines bankerfahrenen Unternehmensberaters die zukünftige „Hausbank“ des Gründers erst noch gefunden werden muß.
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