Eigenkapital- versus Fremdkapital-Finanzierung für Gründungs- und Wachstumsvorhaben

Jedes Start-Up, aber auch etablierte Unternehmen kommen im Gründungs- und Wachstumsprozess an den Punkt, an dem zusätzliches Kapital benötigt wird: Sei es für die Entwicklung neuer bzw. den Ausbau bestehender Produkte, Leistungen oder Märkte oder für Investitionen, regelmäßig reicht dann der Cash-Flow nicht aus, um die Wachstumsschritte aus dem Umsatzzufluss selbst zu finanzieren. Dabei stehen den Unternehmen als grundsätzliche Finanzierungswege die Eigen- bzw. Risikokapital- und die Fremdfinanzierung, auch in Kombination, unter gewissen Bedingungen zur Verfügung. Der Kapitalbedarf kann nämlich aus den vorhandenen und dauerhaft ggf. auch von Dritten dem Unternehmen bereitgestellten, „eigenen“ Mitteln, oder aus von „fremder Seite temporär geliehenen“ Kapitalien gedeckt werden. Finanzierungen des Eigenkapitals werden wegen des Ausfallrisikos auch Risikokapital-Finanzierungen genannt.

 

Mezzanines Kapital als Mischform

 

Neben diesen Grundformen der Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung gibt es noch das sogenannte „Mezzanine Kapital“ als Mischform mit Eigenkapitalcharakter. Es wird längerfristig dem Unternehmen von Dritten zur Verfügung gestellt, bleibt aber Fremdkapital, weil es nach einer vereinbarten Dauer getilgt werden muss. Das Mezzanine Kapital unterscheidet sich von einer „klassischen“ Fremdkapitalfinanzierung durch andere Vertragsformen sowie -inhalte. Es ist oft weniger bzw. gar nicht und nachrangiger gegen den Ausfall besichert.

Mit unterschiedlichem Ausfallrisiko und längeren Laufzeiten unterscheiden sich auch die Preise, sprich Zinsen sehr, welche für die genannten Finanzierungswege von den Kapitalgebern verlangt werden.

 

 

Eigenkapital- als Risikofinanzierungen

 

Eine Risikokapitalgesellschaft bietet Start-Ups und Unternehmen für erfolgsversprechende Wachstumsinvestitionen entweder Eigenkapital oder mezzanines Kapital an, sofern deren Vorhaben in die jeweiligen Investitionsportfolios passen. Dabei werden Eigenkapitalfinanzierungen häufig gegen direkte Beteiligung mittels Gesellschaftsanteilen z.B. in Form stiller HGB-Beteiligungen am neuen bzw. wachsenden Unternehmen vereinbart. Der Risikokapitalgeber ist in der Regel am Wertzuwachs seiner Geschäftsanteile interessiert, um diese Gewinne durch spätere Veräußerung zu realisieren. Hingegen wird für mezzanine Finanzierungen auf Basis eines längerfristigen Kreditvertrages ein jährlicher Zins erhoben, welcher in den ersten Jahren auch gestundet werden kann.

 

Grundsätzlich sind aber für den „Risikokapitalgeber“ bei beiden Formen die Gefahren des Ausfalles des gegebenen Geldes gegenüber einer Fremdfinanzierung gegen Sicherheiten höher. Denn im Falle einer Insolvenz werden sowohl Eigen- wie auch mezzanines Kapital erst nachrangig nach dem Fremdkapital der Darlehensgeber mit den danach nur eventuell noch zur Verfügung stehenden Vermögensmitteln bedient. Für dieses höhere Risiko und der deswegen notwendigen intensiveren Beschäftigung mit dem Geschäftsmodell verlangt der Risikokapitalgeber einen höheren Veräußerungsgewinn der Geschäftsanteile und einen deutlich höheren Zins auf das zur Verfügung gestellte Kapital. Der verlangte Zins wird auch im derzeitigen Zinstief höher als etwa 7 % p.a. liegen, selbst wenn es sich um einen öffentlichen Risikokapitalgeber wie beim „Mikromezzaninfonds“ handelt.

 

Fremdkapitalfinanzierung z.B. mittels Förderkrediten

 

Dem gegenüber gehört beispielsweise das bekannte „ERP-Gründerkredit Startgeld“ für Gründer und junge Unternehmen als Förderkredit zum „klassischen“ Fremdkapital, welches auf Basis eines Darlehensvertrages gewährt wird. Dieser Vertrag regelt die exakte Laufzeit, ggf. die tilgungsfreie Zeit, die Tilgungsraten und eben den jährlichen Zins auf die „Schulden“. Jedoch müssen für die Gewährung auch eines Förderkredites Eigenkapital bzw. Sicherheiten im Umfang von mindestens 15 – 20% durch das Start-up bzw. etablierte Unternehmen gestellt werden können. Beim oben genannten „Startgeld“ der KfW kann von dieser Anforderung abgewichen werden, was von der jeweiligen Risikoeinschätzung der durchleitenden Hausbank abhängt und damit variiert. Wird der Mindestanteil an Eigenkapital bzw. eigenen Sicherheiten erreicht, beweisen Förderkredite ihren Fördercharakter nicht nur durch günstigere Zinsen, sondern ggf. durch ergänzende Sicherheitengestellung von Seiten der öffentlichen Hand. Unter Berücksichtigung des Wertes solcher Sicherheiten fällt der Zinssatz eines Förderkredites der Förderbanken deutlich günstiger aus, als jener Zins des mezzaninen oder Risikokapitals. Beim oben genannten Startgeld gibt es sogar einen festen Zins für bis zu 5 oder bis zu 10 Jahren Laufzeit. Falls jedoch kapitalsuchende Start-Ups bzw. junge Unternehmen keine oder nur geringe Sicherheiten bereitstellen können, verbleiben in aller Regel nur zwei Optionen: Entweder die Suche und Überzeugung eines „Risikokapitalgebers“ oder das Verschieben der Investition bzw. des Gründungsvorhabens bis zur Ansparung genügenden Eigenkapitals bzw. Erlangung ausreichender Sicherheiten.

 

Für die Überzeugung beider Kapitalgeber-Seiten, nämlich der Förder-/ Bank für die Bewilligung einer Förder- oder Hausbankfinanzierung wie auch von Risikokapitalgebern oder Investoren zur Eigenkapitalbereitstellung werden immer aussagekräftige Geschäfts- und Finanzpläne benötigt.

 

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