Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Corona-Krise

Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise

 

Die Bundesregierung hat umfangreiche Hilfsmaßnahmen zur Unternehmensfinanzierung in der Corona-Krise angekündigt. Zu den bisher bekannten Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen gehören:

  • Steuerliche Entlastungen (Stundungen, Senkung von Vorauszahlungen, Verzicht auf Säumniszuschläge; Finanzamt)
  • Kurzarbeitergeld (Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern, Gehälter und zusätzlich Überbahme von Beiträgen zur Sozialversicherung; Agentur für Arbeit)
  • Erweiterte Bürgschaften (Bürgschaftsbanken des Bundes und der Länder)
  • Ausweitung bestehender Kreditprogramme (bundeseigene KfW und Hausbanken)
  • Schutzschirm/Krisenfond (in Diskussion)

 

Krisenfinanzierung für Selbständige und KMU

 

Teilweise sind diese im Rahmen bestehender Kreditprogramme der KfW bereits jetzt Förderkredite verfügbar, um die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität sicherzustellen. Diese wurden um zusätzliche Bürgschaften erweitert, um deren Bewilligung durch die Hausbank zu erleichtern. Für Selbständige, die freien Berufe sowie für KMU sind besonders die nachfolgend aufgeführten Kreditprogramme der KfW wichtig.

 

Programme für junge Unternehmen und Selbständige bis zu fünf Jahren nach der Gründung

Junge Unternehmen und Selbständige bis zu fünf Jahren nach der Gründung können über den ERP-Gründerkredit – Universell finanziert werden. Im Zuge der Corona-Krise werden Bürgschaften bis 80% für Betriebsmittelkredite gegeben.

Programme für junge Unternehmen und Selbständige, die bereits länger als 5 Jahre bestehen

Für Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, wurden zwei bestehende Kreditprogramme für die Krisenfinanzierung erweitert und angepasst:

  • KfW Unternehmerkredit: im Zuge der Corona-Krise werden Bürgschaften bis 80% für Betriebsmittelkredite gegeben.
  • KfW-Kredit für Wachstum: im Zuge der Corona-Krise erfolgt eine Ausweitung auf allgemeine Unternehmensfinanzierungen. Dazu werden Bürgschaften bis 70% ausgegeben.

Zusätzlich arbeitet die Bundesregierung derzeit an einem Sonderprogramm, das ebenfalls über die KfW ausgegeben wird.

Hinzu kommen die unterstützenden Maßnahmen der Bundesländer, die über deren Landsbanken verfügbar sind.

 

Beantragung von Programmen zur Krisenfinanzierung

Die Krisenkredite sollen nach den Ankündigungen der Bundesregierung zeitnah und unbürokratisch verfügbar sein. In den meisten Fällen ist dennoch unabdingbar, dass eine schlüssige Liqiuiditätsplanung sowie eine Fortführungsprognose für die bearbeitende Hausbank vorliegen.

Um den Liquiditätsbedarf mit den vielfältigen, aber sehr spezifischen Programmen und deren Förderbedingungen abzugleichen, empfiehlt sich, vor dem Kreditantrag bei der Hausbank einen Berater hinzuzuziehen.

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