Die aktuellen Zinssätze von Förderkrediten für Existenzgründer unterscheiden sich auf den ersten Blick nur wenig von den nicht geförderten Darlehenskonditionen der Banken und Sparkassen. Deshalb gilt für Förderkredite: wer nur auf den Zinssatz schaut, ist deshalb leicht versucht, auf die Förderung zu verzichten.
Dennoch macht es auch in Zeiten niedriger Zinsen durchaus Sinn, Förderkredite in Anspruch zu nehmen. Nehmen wir das StartGeld der KfW als Beispiel (vollständige Bezeichnung: „067 ERP-Gründerkredit – Startgeld“), siehe https://www.kfw.de. Hier beträgt der Effektivzins derzeit (14.01.2019) 1,87 % eff. für Darlehen mit 5-jähriger Laufzeit bzw. 2,68 % eff. bei 10-jähriger Laufzeit. Die Kreditsumme kann bis zu 100.000 € betragen. Finanziert werden können Investitionen, Betriebsmittel und der Kauf eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen.
Hausbankkredite sind derzeit bei sehr guter Bonität nicht viel teurer, da die Kreditinstitute für geparktes Geld bei der EZB Strafzinsen bezahlen müssen. Dennoch sprechen einige Argumente für eine Inanspruchnahme von Förderkrediten, auch wenn dies mit Blick auf den Zinssatz nicht zwingend erscheint:
- 80%ige Bürgschaft, die im Finanzierungspaket bereits enthalten ist. Damit wird das Risiko für die Hausbank herabgesetzt, eine Zusage fällt leichter.
- Lange Kreditlaufzeiten sind möglich, auch über die Abschreibungsdauer der zu finanzierenden Objekte hinaus. Das sichert die niedrigen Zinsen über einen langen Zeitraum und streckt die Tilgungsraten.
- Bewilligungsprozess – eine Begutachtung durch drei sachverständige Stellen – die der Hausbank, der KFW und der Förderbank – gibt dreifache Sicherheit. Wer diesen Prozess durchläuft, hat ein potentiell tragfähiges Konzept.